Warten Sie nicht länger, genießen Sie den Herbst des Lebens im einladenden Bezirk Günnigfeld
Weil im Laufe der Zeit mehr und mehr Menschen den Zauber des Stadtviertels Günnigfeld in Bochum bemerkt und sich dafür entschieden haben, an diesem Ort den Herbst des Lebens zu verbringen, gibt es mittlerweile eine ansehnliche Angebotsauswahl an verschiedenen Pflegeformen und Einrichtungen. Günnigfeld, ein Viertel in Bochum macht es seinen Einwohnern ungeheuer leicht, sich dank der besonderen zwischenmenschlichen Diversität und dem damit verbundenen wohltuenden Zeitgeist hier enorm wohlzufühlen. Um stundenlange Spaziergänge in völliger Abgeschiedenheit vornehmen zu können, lädt Günnigfeld Besucher förmlich in die hierfür angelegten Parks ein. In Günnigfeld, kümmert sich das ärztliche Team in den hochmodernen Krankenhäusern, wie zum Beispiel im "Evang. Krankenhaus Herne Anästhesieabteilung", in einer ganz hervorragenden Art und Weise um die Betreuung aller zu behandelnden ärztlichen Nöte und natürlich auch um alle sonstigen wichtigen Belange.
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Sie sind temporär überfordert und wünschen versorgenden Ersatz für ihre Familienangehörigen? Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege ist die Antwort!
Im Stadtbezirk Günnigfeld gibt es inzwischen eine ziemlich große Nachfrage nach Pflegeunterkünften, was selbstredend auch eine große Dichte an Pflegeangeboten hervorgerufen hat. Eine Kurzzeitpflege wird prinzipiell über besondere Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter, soziale Kranken- und Pflegewohnungen, oder über Gästebetten in Altenheimen bewerkstelligt. Die Pflegekasse zahlt pflegebedürftigen Senioren jährlich bis 1.550 € für Leistungen im Rahmen einer Verhinderungspflege. Um sich generell Informationen über Verhinderungspflege zu holen, oder um Antragspapiere für diese einzuholen, können Sie die Pflegekasse, also die verantwortliche Krankenversicherung kontaktieren. Darüber hinaus ist noch informativ, dass die Pflegekasse den Höchstbetrag von 1.550 Euro zur Bezahlung einer Kurzzeitpflege jährlich, nicht in Abhängigkeit von der Pflegestufe zahlt.
Sie brauchen eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Wir beraten Sie mit Vergnügen!
Wenn Pflegebedürftige Kurzzeit- und Verhinderungspflege brauchen, besteht in Günnigfeld die Möglichkeit, zwischen zwei qualifizierten Dienstleistern auszuwählen. Was es notwendiges über Träger von Pflegeeinrichtungen zu wissen gibt, sind primär die Kontraste betreffs der Strukturen zwischen öffentlichen (Kommunen oder Länder), privatrechtlichen (Vitanas) und freien Betreibern (das Deutsche Rote Kreuz). Öffentlich-rechtliche Betreiber sind in der Regel einer Behörde untergeben, wobei freie Träger etwa uneigennützige Wohlfahrtsorganisationen sind, welche vom Bund finanziell unterstützt werden. Ganz im Gegensatz dazu stehen privatgewerbliche Vertreter, wie etwa örtliche oder auch überregionale Betriebe, denen es möglich ist, Profit zu erwirtschaften. In zahlreichen Einrichtungen für Kurzzeitpflege sichert der Wohnbereich vorrangig Senioren mit Erkrankungen zum Beispiel Alzheimer eine überaus wohlige Atmosphäre. Alle Menschen können sich innerhalb des Hauses und auch draußen den unterschiedlichsten Tätigkeiten widmen und werden hierbei ganz natürlich vom erfahrenen Personal unterstützt. So schwierig die Suche nach einer geeigneten Einrichtung auch sein mag, mit der Pflegehilfe und ihren Mitarbeitern an Ihrer Seite, finden sie sicher eine Kurzzeitpflege, eine Verhinderungspflege oder ein Altenpflegeheim.