Im tollen Nürnberg können Pflegebedürftige die Seele baumeln lassen
Freizeitangebote - wie ein gutes Kulturleben, interessante Denkmäler, historische Bauten, das alles bietet die schöne Stadt Nürnberg in Bayern ihren 495.121 Bürgern an. Auch genügend Gaststätten für einen gelegentlichen Aufenthalt stehen zur Verfügung. Bekannt ist Nürnberg nicht zuletzt dank seiner kulturellen Vielfalt. Im Admiral-Palast, gibt es stets aktuelle Kinofilme, verschiedene davon selbstredend auch dreidimensional. Für tolle kulturelle Unterhaltung sorgt in Nürnberg das attraktive Staatstheater Nürnberg. Dieses gibt sämtlichen Freunden des Schauspiels unter den Bewohnern und Urlaubern die Möglichkeit, ihrer Lieblingsbeschäftigung nachzugehen.
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Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Nürnberg hilft, falls Sie Urlaub benötigen
Kurzzeitpflegen in Nürnberg eignen sich, dank der diversen Annehmlichkeiten der Stadt, optimal für pflegebedürftige Personen, um die Pension zu verbringen. Eine Kurzzeitpflege wird vielerorts von verschiedenartigen Institutionen offeriert. Zum Beispiel besondere Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegewohnungen welche von der Sozialstation organisiert wurden, oder ebenso Seniorenzentren mit Gästebetten bieten diesen Service, wobei hierbei zu bedenken ist, dass Unterkunft und Verpflegung in diesen Einrichtungen nicht von der Pflegeversicherung bezahlt wird. Pflegebedürftigen Menschen steht im Kalenderjahr, für einen höchstmöglichen Zeitraum von 4 Wochen, ein Betrag von 1550 € von der Pflegekasse für eine Verhinderungspflege zu. Erläuterungen und Antragspapiere für die Verhinderungspflege können betreuende Verwandte bei der Pflegeversicherung, sprich der verantwortlichen Krankenversicherung, erhalten. Wissenswert ist es nebenbei noch, dass der Höchstbetrag für die Bezahlung einer Kurzzeitpflege durch die Pflegeversicherung, unabhängig von der vorhandenen Pflegestufe von pflegebedürftigen Menschen ist.
Pflegehilfe - Der optimale Partner für die Suche nach einer Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege
Auch in Nürnberg und Umgebung besteht die Möglichkeit, eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Auf unserer Webseite finden Sie entsprechend sieben routinierte Dienstleister für diese Art der vorübergehenden Pflege. Während öffentliche Betreiber, wie zum Beispiel Kommunen oder Bundesländer, in der Regel einer Behörde unterstellt sind, sind freie Betreiber, wie zum Beispiel die AWO, im Allgemeinen gemeinnützige Stiftungen und privatrechtliche Träger (ProCurand), vorwiegend regionale oder überregionale Betriebe beziehungsweise Ketten. Der Unterschied zwischen freien und privatrechtlichen Betreibern ist, dass die freien vom Staat subventioniert werden und anders als privatgewerbliche Träger, keinen Profit erzielen dürfen. Sollten Sie auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung für ein Familienmitglied mit speziellen Erkrankungen, wie etwa Schizophrenie mit adäquater Pflege sein, werden Sie auf den Seiten der Pflegehilfe eine gute Auswahl vorfinden. Unter der Rufnummer [[Hotline]] erreichen sie unsere versierten Ratgeber, die Ihnen bei jeglichen Fragestellungen bezüglich der Auswahl eines passenden Pflegeheims oder einem Betreuten Wohnen selbstverständlich weiterhelfen.