Für Pflegebedürftige ganz groß - Das interessante Neubiberg
Umfangreiche Möglichkeiten für ein attraktives kulturelles Leben sowie genügend Geschäfte und Gaststätten bietet der Ort Neubiberg seinen 13.427 Bürgern auf insgesamt 5,77 Quadratkilometern Fläche an. Entsprechend der Menge an Reisenden, die jährlich nach Neubiberg kommen, gehört die spannende Ortschaft zu den beliebtesten in der ganzen Gegend.
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Großartig für Pflegebetreuung in der privaten Wohnung – eine stundenweise Seniorenbetreuung
Viele Gäste erkennen Neubiberg als einen idealen Ort an, um dort den Lebensherbst zu verbringen. Um Pensionären eine ganztägige Pflegeleistung, wie auch Gesellschaft zu garantieren, ist es überaus geeignet eine 24-h-Betreuung zu nutzen. Insbesondere für Senioren, die nicht mehr allein imstande sind, ihren Alltag zu bewältigen, ist dies eine herrliche Lösung, da im Zuge so einer Pflege eine Pflegekraft bei ihnen in der privaten Wohnung einzieht. Für den Fall, dass pflegebedürftige Personen eine 24-Stunden-Pflegekraft für sich beanspruchen, haben sie den immensen Vorteil, dass sie letztendlich alle elementaren Entscheidungen immer noch allein treffen können, wie beispielsweise in puncto der Tagesgestaltung, der Mahlzeiten, der Schlafzeiten usw.. Pflegekräfte aus anderen europäischen Ländern sind in Deutschland immer mehr gefragt, weil eine 24-h-Seniorenbetreuung sonst recht kostspielig werden kann und nicht unmittelbar von der Krankenversicherung oder Pflegekasse übernommen wird. Als Alternative zur 24-h-Pflege kann auch eine stundenweise Seniorenbetreuung gewählt werden, sofern kein permanenter Pflegebedarf vorherrscht.
Schnell und einfach eine 24-Stunden-Betreuung finden mit der Pflegehilfe
Träger von Pflegeeinrichtungen sind für den geordneten Betrieb von mobilen und vollstationären Pflegeeinrichtungen verantwortlich. Ihre Funktion ist es somit, Pflegekräfte und Mittel bereitzustellen, sowie für alle Ausgaben aufzukommen. Zu den meist verbreiteten Trägern in unserem Land zählen dabei beispielsweise das DRK oder die Caritas. Die Pflegebedürftigen selbst oder Verwandte, können beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung die Einstufung in eine Pflegestufe beantragen. Diese ist Voraussetzung, falls die Ausgaben für eine 24-h-Betreuung beziehungsweise eine Seniorenbetreuung von der Pflegekasse oder Krankenversicherung getilgt werden sollen. Da es umfangreiche Möglichkeiten der Seniorenbetreuung, Seniorenheimen oder aber Seniorenwohnanlagen mit den verschiedensten Spezialisierungen gibt, kommen natürlich verschiedene Fragen betreffs der idealen Entscheidung auf. Eigens hierfür verfügt die Pflegehilfe über eine Gruppe von Beratern, welche Ihnen dank jahrelanger Erfahrung sehr gern zur Seite stehen.